Entsorgung von Bauabfällen
Gemischte Bauabfälle
AVV 170904
Gemischte Baustellenabfälle mit dem Abfallschlüssel AVV 17 09 04 umfassen Materialien aus Bau- und Abbrucharbeiten.
Diese Abfälle dürfen keine gefährlichen Stoffe wie PCB, Quecksilber oder Asbest enthalten.
Beispiele
- Gipskartonplatten und Gipsabfälle
- Tapetenreste, Papier, Pappe und Kartonagen
- Holzreste A1 wie Bretter, Balken und Paletten
- Plastikabfälle wie Rohre und Verpackungsmaterialien
- Kunststoffe, Folien und Styropor (max. 0,5 m³ pro Tonne Baumischabfall)
- Teppichböden
- Füllmaterial aus Zwischendecken wie Spreu, Lehmwickel oder Schlacke
Preis pro Tonne: 380,00 €
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Brennbare Abfälle
AVV 190210
Zugelassen sind nicht gefährliche, brennbare Abfallstoffe, die typischerweise als Ersatzbrennstoff (EBS) genutzt werden können.
Beispiele
- Kunststoffe welche nicht halogen behandelt sind
- Holz leicht behandelt
- Textilien jedweder Art
- Papier, Pappe
- Gummi (keine Altreifen)
- Verpackungen aus Mischmaterialien wie Bsp. TetraPak
- Leichtfraktionen aus der Abfallbehandlung
Preis pro Tonne: 290,00 €
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