Skip to content Skip to footer

Entsorgung von Bauabfällen

Gemischte Bauabfälle
AVV 170904

Gemischte Baustellenabfälle mit dem Abfallschlüssel AVV 17 09 04 umfassen Materialien aus Bau- und Abbrucharbeiten.

Diese Abfälle dürfen keine gefährlichen Stoffe wie PCB, Quecksilber oder Asbest enthalten.

Beispiele

  • Gipskartonplatten und Gipsabfälle
  • Tapetenreste, Papier, Pappe und Kartonagen
  • Holzreste A1 wie Bretter, Balken und Paletten
  • Plastikabfälle wie Rohre und Verpackungsmaterialien
  • Kunststoffe, Folien und Styropor (max. 0,5 m³ pro Tonne Baumischabfall)
  • Teppichböden
  • Füllmaterial aus Zwischendecken wie Spreu, Lehmwickel oder Schlacke

Preis pro Tonne: 380,00 €

Abholung: Jetzt anfragen

Brennbare Abfälle
AVV 190210

Zugelassen sind nicht gefährliche, brennbare Abfallstoffe, die typischerweise als Ersatzbrennstoff (EBS) genutzt werden können.

Beispiele

  • Kunststoffe welche nicht halogen behandelt sind
  • Holz leicht behandelt
  • Textilien jedweder Art
  • Papier, Pappe
  • Gummi (keine Altreifen)
  • Verpackungen aus Mischmaterialien wie Bsp. TetraPak
  • Leichtfraktionen aus der Abfallbehandlung

Preis pro Tonne: 290,00 €

Abholung: Jetzt anfragen